Wissenswertes über OER

Was sind OER?

Nicht alles, was im Internet frei verfügbar ist, darf einfach im Unterricht verwendet werden. Materialien, Texte und Bilder sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung in Präsentationen oder die Anfertigung von Kopien ist dadurch in vielen Fällen nicht zulässig. Die Arbeit mit Online-Plattformen und cloudbasierten Diensten macht uns zunehmend sensibel für dieses Thema. Urheberrechtliche Fragen sind zum Teil jedoch nicht so einfach zu beantworten. Abhilfe verschaffen sogenannte „offene“ Bildungsressourcen, engl. Open Educational Resources (OER). Hier räumt die Autorin oder der Autor eines Werkes den Nutzern das explizite Recht ein, dieses verwenden zu dürfen. Dazu versehen sie ihr Werk mit einer entsprechenden Lizenz, die genau erkennen lässt, was erlaubt ist und was nicht. Mit der Nutzung von OER bewegen sich Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler somit in einem rechtssicheren Raum.

Bildung zugänglich machen, Kollaboration ermöglichen

Open Educational Resources (OER) sind laut der Definition der UNESCO (2012) „… Lehr-, Lern- und Forschungsressourcen in Form jeden Mediums, digital oder anderweitig, die gemeinfrei sind oder unter einer offenen Lizenz veröffentlicht wurden, welche den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen erlaubt.“

Offene Unterrichtsmaterialien verbessern somit einerseits den Zugang zu Wissen und Bildung. Andererseits beinhalten sie auch besondere pädagogische Potenziale: Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler können Bildungsmedien beispielsweise kollaborativ bearbeiten. Dies ist nicht nur effektiv, sondern fördert auch kreative Prozesse und lässt innovative Ideen entstehen. Im Kontext zunehmend heterogener Schulklassen ist es außerdem von Vorteil, dass Lehrerinnen und Lehrer bestehende Materialien an individuelle Lern- und Förderbedarfe anpassen können.

Das Lizenzmodell von Creative Commons

Die gemeinnützige Organisation Creative Commons (CC) stellt sieben Lizenzmodelle bereit, die das Teilen, Verändern, Verbreiten und neu Zusammenstellen von Materialien definieren. Diese Lizenzen machen die Nutzungsrechte für einen Inhalt oder ein Medium kenntlich. Die CC-Lizenzen haben sich inzwischen weltweit zu einem Standard für OER entwickelt. Autorinnen und Autoren ermöglichen sie die Vergabe abgestufter Nutzungsrechte, Usern geben sie Transparenz über die Rechtesituation. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler können so in einem rechtssicheren Raum gleichermaßen zu Nutzern und Autoren werden.

Die Forderung im Bildungsbereich lautet „so viel Offenheit wie möglich“, damit die Materialien frei verwendet, verändert und verbreitet werden können.

Die folgenden drei Lizenztypen sind für diesen Anspruch bestens geeignet:

  • Gemeinfreiheit des Werks CC 0
  • Namensnennung CC BY
  • Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen CC BY-SA

Die anderen vier Lizenztypen schränken die Nutzung von Materialien weitergehend ein, worauf wir im folgenden Überblick genauer eingehen.

Hinweis: Die im Medienportal vorhandenen Medien stehen (soweit nicht anders gekennzeichnet) unter der Lizenz „CC BY-SA 4.0 international“. Den genauen Wortlaut dieser Lizenz finden Sie unter: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode.de

CC-Lizenzen im Überblick

Gemeinfreiheit des Werks
CC 0

Der/Die Urheber/-in verzichtet auf alle Rechte an seinen/ihren Materialien, sie werden sozusagen ohne jede Bedingung gemeinfrei. Damit sind der Lehrkraft bei der Nutzung und beim Einsatz keine Grenzen gesetzt.

Namensnennung
CC BY

Der/Die Urheber/-in erlaubt die Verbreitung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Abwandlung und auch kommerzielle Nutzung seiner/ihrer Materialien – mit einer Einschränkung: Der Name des Urhebers/der Urheberin muss genannt werden.

Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
CC BY-SA

Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie unter „CC BY“ mit dem Zusatz, dass alle neuen Werke, die die eingesetzten Materialien beinhalten, unter den gleichen Lizenzbedingungen wie das Original veröffentlicht werden.

Namensnennung - Keine Bearbeitung
CC BY-ND

Der/Die Nutzer/-in darf die Materialien nicht bearbeiten. Er/Sie darf sie verbreiten unter Nennung des Urhebernamens. Auch die kommerzielle Nutzung ist erlaubt.

Namensnennung - Nicht kommerziell
CC BY-NC

Der/Die Urheber/-in erlaubt unter der Bedingung der Namensnennung die Verbreitung, Vervielfältigung, Bearbeitung und Abwandlung der Materialien – ausschließlich für nicht-kommerzielle Zwecke.

Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
CC BY-NC-SA

Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie unter „CC BY-NC“. Zusätzlich müssen alle Anpassungen unter den gleichen Lizenzbedingungen veröffentlicht werden.

Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung
CC BY-NC-ND

Der/Die Nutzer/-in darf die Materialien nicht bearbeiten. Die Weitergabe oder Vervielfältigung der Werke ist unter namentlicher Nennung des Urhebers/der Urheberin und zu nicht-kommerziellen Zwecken erlaubt.

Häufige Fragen zu OER und CC-Lizenzen

Im Folgenden klären wir über die wichtigsten Fragen zu OER und CC-Lizenzen auf. Die Erläuterungen haben keine rechtliche Bindungswirkung. Für die Zulässigkeit der Nutzung von unter CC-Lizenzen zur Verfügung gestellten Medien sind allein die Lizenzbedingungen, abrufbar unter https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode.de, relevant.

1.   Wie kennzeichne ich ein Medium (z. B. Foto), das ich in ein Arbeitsblatt/eine Präsentation etc. einbauen will?

Immer anzugeben sind die (Kurz-)Bezeichnung der verwendeten CC-Lizenz einschließlich Versionsnummer und ggf. Länderzusatz (etwa „CC BY-SA 3.0 de“ oder „CC BY-ND 4.0 international“) sowie die URL dieser Lizenz auf dem CC-Lizenzserver, was bei Druckmedien als ausgeschriebene Web-Adresse geschehen muss (z. B. „https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode“), bei interaktiven Medien wie Webseiten oder Apps aber auch ein klickbarer Link sein kann.

Darüber hinaus muss man in den Hinweis die folgenden Angaben so übernehmen, wie – und soweit – man sie bei den Lizenzangaben des Werkes vorfindet (nicht alle Urheber bzw. Rechteinhaber, die CC-Lizenzen einsetzen, stellen immer umfassende Angaben bereit):

  1. (1) Die Namen aller Urheber bzw. Rechteinhaber (= Lizenzgeber). Im Falle des Medienportals ist dies der Rechteinhaber, bspw. „© Siemens Stiftung“ nebst der jeweils angegebenen Jahreszahl.
  2. (2) Den Namen bzw. die Bezeichnung einer Person oder Institution, der das Werk gewidmet oder anvertraut wurde (das kann beispielsweise ein Verein sein, auf dessen Website das Werk online gestellt wurde und den der Lizenzgeber als Bezugspunkt für die Rechte am Werk vorsieht. Im Falle des Medienportals fällt dies jedoch mit der Nennung des Rechteinhabers wie in Ziffer (1) zusammen).
  3. (3) Einen Link bzw. die Web-Adresse, unter der das Werk gefunden wurde. Im Falle des Medienportals ist dies die Adresse der „Detailinfos“ des übernommenen Mediums. Die zu übernehmenden Daten finden Sie im Feld „Lizenz“ durch Klick auf „So verweisen Sie auf das Medium“.
  4. (4) Einen Link bzw. die Web-Adresse, unter der weitere Rechtehinweise zum Werk oder Haftungsausschlüsse zu finden sind. So etwas gibt es bei einzeln CC-lizenzierten Werken eher selten, allerdings standardmäßig bei Repositorien wie Wikimedia Commons, wo es für jedes Objekt eine solche „Rechteseite“ gibt.
    Im Falle des Medienportals ist keine Angabe erforderlich.
  5. (5) Im Falle von Bearbeitungen einen Hinweis, worin die Bearbeitung besteht, z.B. „Übersetzung aus dem Englischen“, „Bildausschnitt“. Nicht jeder CC-Lizenztyp erlaubt Bearbeitungen, die beim Medienportal verwendete CC BY-SA 4.0 jedoch schon.
Die beim Medienportal verwendete Lizenz CC BY-SA 4.0 schreibt es darüber hinaus nicht vor, dass auch der Titel des übernommenen Mediums, im Medienportal „Objektname“ genannt, angegeben wird. Dies sollte aber nach Möglichkeit dennoch erfolgen. Bei andernorts noch häufig verwendeten CC-Lizenzen mit Versionsnummern bis 3.0 ist der Titel des genutzten Werkes sogar zwingend zu nennen, womit im Zweifel der Dateiname gemeint ist, wenn das Werk, beispielsweise ein Foto, keinen Titel hat.

2.   Welche Kennzeichnung verwende ich, wenn ich mehrere Medien (Fotos, Grafiken) in mein Unterrichtsmaterial einbauen will?

Auch hier sollte nach Möglichkeit bei jedem einzelnen Medium die Kennzeichnung (wie oben erklärt) erfolgen. Allerdings bietet es sich bei mehreren Medien irgendwann eher an, die Kennzeichnung an einer Stelle zu bündeln: bei übernommenen Fotos etwa in einem Verzeichnis „Bildnachweise“, bei Videos im Vor- oder Abspann. Die CC-Lizenz lässt alles zu, was bei Büchern, Filmen, Musikstücken usw. jeweils üblich ist.

Bei mehreren Medien, für die dieselben Angaben gelten (also etwa bei mehreren Textabschnitten, die aus demselben Medium entnommen wurden), kann die Kennzeichnung auch vereinfacht werden, indem man etwa angibt „Abschnitte F.1, F.5 und F.6 entnommen aus ...“ oder auch „Soweit nicht anders angegeben, stammen die Texte aus ...“, jeweils gefolgt von der üblichen Kennzeichnung.

3.   Muss ich die Namensnennung immer direkt beim Medium anbringen oder reicht es, wenn ich die Quellenangabe am Ende oder in der Fußzeile meiner Unterrichtsmaterialien mache?

Auch eine vom Werk getrennte Angabe ist nach den CC-Lizenzen zulässig (siehe Frage 2). Es gilt: So nah am Werk, wie es möglich ist, ohne den Eindruck der Gesamtpräsentation allzu sehr zu stören. Man muss also nicht zwingend direkt am eingefügten Werk kennzeichnen, wenn dadurch die Rechtehinweise unangemessen viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Abstrakte Mindestanforderung an die Kennzeichnung ist, dass ein Betrachter, der sich für die Herkunft des eingefügten Werks interessiert, ohne große Mühe die Rechte- und Quellenangaben finden können muss.

4.   Muss ich neben der Namensnennung auch immer den Lizenz-Button (das Logo bspw. der „CC BY-SA“) anbringen?

Nein, allerdings muss der genaue Typ der Lizenz trotzdem erkennbar gemacht werden. Wird der Lizenz-Button nicht eingebaut, muss entsprechend die Bezeichnung der Lizenz anderweitig in lesbarer Form zu sehen sein. Die Lizenz-Buttons dienen vor allem dazu, den Wiedererkennungseffekt zu vergrößern, der eine große Stärke standardisierter Lizenzen – wie eben auch der von Creative Commons – darstellt. Insofern ist es durchaus sinnvoll, die Buttons zu verwenden.

5.   Wie muss ich die CC-Lizenz angeben?

Sowohl durch Nennung der genauen Bezeichnung (Lizenztyp + Versionsnummer + ggf. Länderzusatz, wobei die Kurzform als ausreichend anerkannt ist), als auch durch einen direkten Verweis auf den Server von Creative Commons (in Form eines Links oder der ausgeschriebenen Web-Adresse, also z. B. https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode). Dadurch wird sichergestellt, dass stets der korrekte Lizenztext referenziert wird. Siehe dazu auch die erste Frage oben sowie die Beispiele in Frage 16.

Einzige zulässige Alternative zum Verweis ist, die Lizenz im kompletten Wortlaut mit abzudrucken, etwa als Anhang zu einem Buch. Da die Lizenztexte jedoch relativ lang sind, wird fast immer die Verweisvariante gewählt.

6.   Wo muss der CC-Lizenzhinweis stehen?

Nach Möglichkeit direkt dort, wo das übernommene Medium zu sehen ist, also auf der entsprechenden Seite des Arbeitsblattes bzw. auf der jeweiligen Folie der Präsentation. Der Lizenzhinweis kann sich jedoch grundsätzlich überall dort befinden, wo ihn die Betrachter jeweils vermuten würden, also am Ende oder Anfang der Präsentation, im Impressum des Arbeitsblatts oder an einer anderen Stelle. Der Wortlaut der Lizenzbedingung „Namensnennung“ ist insgesamt durchaus flexibel und verlangt die Angabe in einer „dem Medium angemessenen Art und Weise“. Wenn ein Lizenzhinweis direkt beim übernommenen Medium unmöglich ist oder unverhältnismäßig erscheint, etwa weil der Text des Lizenzhinweises so lang ist, dass dadurch das Layout beeinträchtigt wird, kann die Kennzeichnung also auch separat in „Bildnachweise“ oder dergleichen ausgelagert werden, siehe dazu auch oben.

7.   Wen nenne ich als „BY“ bei den Medien der Siemens Stiftung: Den Urheber oder den Rechteinhaber?

Bei Medien des Medienportals soll der im Feld (siehe „Detailinfos“) „Rechteinhaber“ genannte Name auftauchen, also bspw. „© Siemens Stiftung“.

8.   Wo finde ich die Angabe für „BY“?

Im Medienportal finden Sie diese Angabe bei den „Detailinfos“ zu jedem Medium in der Zeile „Rechteinhaber“.
Bei anderen Portalen und Websites, auf denen CC-lizenzierte Werke verfügbar sind, muss man im Einzelfall die dortigen Angaben durchgehen, bis man Angaben zu Urheber- bzw. Rechteinhaberschaft gefunden hat. Wo das geschieht, können der/die Urheber bzw. Rechteinhaber relativ frei festlegen. Oft wird das Impressum dafür genutzt, oder die „Über uns“-Seiten.

9.   Ab wie viel Text muss ich angeben, dass ich den Text aus einem Medium der Siemens Stiftung genommen habe und ihn in mein eigenes Unterrichtsmaterial eingefügt habe? Wie und wo gebe ich dies an?

Die konkreten Regeln dafür können sich von Land zu Land unterscheiden. Grundsätzlich gilt: Was nach dem Gesetz des jeweiligen Landes nicht mehr als Zitat gelten kann (oder durch andere Ausnahmen explizit erlaubt ist), muss mit dem Hinweis auf die Siemens Stiftung und die CC-Lizenz markiert werden. Auch dann, wenn eine Verwendung durch Ausnahmen des Rechts eines Landes erlaubt ist, ist vielfach eine Quellenangabe erforderlich.

So sieht etwa das deutsche Urheberrecht ein Zitatrecht vor, sodass man auch größere Teile fremder Texte, Bilder usw. ohne Erlaubnis 1:1 übernehmen darf, sofern
a) dies dazu dient, sich mit dem fremden Werk inhaltlich und ausdrücklich (also in der Regel mit Worten) auseinanderzusetzen,
b) nur so viel entnommen wird, wie für diese Auseinandersetzung erforderlich ist und
c) die Quelle angegeben wird.

Welche Regeln gelten, ist immer vom Land abhängig, in dem ein Nutzer den Text verwenden will. Das heißt, dass ein Nutzer aus Chile sich darüber informieren muss, wie viel Text er unter welchen Bedingungen nach chilenischem Recht übernehmen darf. Da es die CC-Lizenzen aber gerade ermöglichen, den Text zu übernehmen, wenn Siemens Stiftung und Lizenz genannt werden, kann man im Zweifel auch immer den Urheber- und Lizenzhinweis setzen.

10. Ab welchem Änderungsumfang muss ich angeben, dass ich an dem Medium etwas geändert habe? Wie muss ich es angeben?

Das hängt von den Gesetzen des Landes ab, in dem der Nutzer die Veränderungen vornimmt. In Deutschland etwa gilt, dass alle Veränderungen, die am Werk selbst oder seiner unmittelbaren Umgebung erfolgen und vom Betrachter wahrgenommen werden können, rechtlich relevant sind. Das ist ganz eindeutig der Fall, wenn Bilder beschnitten werden oder ihre Größe stark verändert wird, aber auch wenn Videos vertont, Texte überarbeitet, Musikstücke gekürzt und ähnliche Eingriffe vorgenommen werden. Erst wenn die Änderungen so massiv sind, dass das Ausgangswerk nicht mehr „durchschimmert“, entsteht ein eigenständiges neues Werk, das unabhängig von irgendeiner Erlaubnis genutzt werden darf. Selbstverständlich können hier nicht die Regelungen für alle Länder dargestellt werden. Nutzer sollten sich daher in ihren Heimatländern über die Rechtslage informieren. Wo diese Informationen zur Verfügung stehen, ist verschieden, also etwa beim Justizministerium oder einer anderen Behörde. Die Wikipedia wird in vielen Ländern als guter Einstiegspunkt dienen können.

Keine rechtlich relevante Änderung liegt vor, wenn mehrere Werke lediglich in einem losen Zusammenhang gemeinsam präsentiert werden, etwa in einem Arbeitsblatt, das aus Text und Bildern besteht. Zudem stellen die CC-Lizenzen ausdrücklich klar, dass Änderungen des Dateiformates nicht als rechtlich relevante Änderungen anzusehen sind.

Zur Frage, wie die Veränderung kenntlich gemacht werden muss, machen CC-Lizenzen nur wenige Vorgaben, sodass es ausreicht, die Art der Veränderung knapp zu bezeichnen. Beispiele: „Übersetzung aus dem Englischen des Werks...“ oder auch „Ausschnitt des Bildes...“, jeweils gefolgt von der allgemeinen Kennzeichnung.

11. Wie viele vorige Bearbeiter muss ich weiter nennen, wenn ich selbst eine Bearbeitung vornehme?

Grundsätzlich alle, auch wenn das über viele Bearbeitungsstufen zu immer längeren Lizenzhinweisen führt. Rechtlich ist schlicht die Frage noch nicht geklärt, ob und ab wann eine Masse von Bearbeitungen und Bearbeitern so verschwimmen kann, dass sie rechtlich nicht mehr einzeln als Miturheber gelten. Wirklich große Bearbeitergruppen von mehreren Hundert Personen kommen in der Praxis allerdings nur bei großen Community-Projekten wie der Wikipedia vor, die für die Namensnennung auf spezielle Wiki-Seiten zur Historie jedes einzelnen Artikels zurückgreift. In den meisten Fällen werden auch bei mehrfacher Bearbeitung eines Werkes kaum mehr als einige Dutzend Autoren zusammenkommen, die dann im Zweifel alle auch im CC-Lizenzhinweis aufgeführt sein müssen. Nur wenn der individuelle Beitrag eines Autors ganz wegfällt, etwa weil die von ihm verfasste Passage komplett neu geschrieben wird, kann seine Nennung als Bearbeiter/Miturheber ebenfalls wegfallen. Das nachzuhalten ist in der Praxis – außer über technische Lösungen wie bei der Wikipedia – allerdings kaum je wirklich zu leisten.

Bei den Medien, die direkt vom Medienportal stammen, ist die Situation insofern einfacher, als dort stets nur die Angabe zu „Rechteinhaber“ zu übernehmen ist, egal wie viele Personen am betreffenden Medium mitgearbeitet haben.

12. Kann ich Medien, die unter verschiedenen CC-Lizenzen stehen, zusammenbauen?

Bedingt ja. Zunächst muss das Zusammenbauen die Inhalte wirklich so eng miteinander verbinden, dass ein durchschnittlicher Betrachter sie nicht mehr klar als getrennte Werke ansieht. Andernfalls stellt sich die Frage nicht, denn werden verschiedene Werke bloß nebeneinander präsentiert und nicht miteinander verschmolzen, liegt rechtlich gesehen meist nur eine „Werkverbindung“ vor und die Verschiedenheit der Lizenzen ist ohne Belang.

Entsteht durch das Zusammenbauen aber ein einheitlicher neuer Eindruck, hängt es von den Bedingungen der verschiedenen Lizenzen ab, ob das Ergebnis ohne weitere Erlaubnis der betroffenen Urheber bzw. Rechteinhaber genutzt werden darf.

Da die Inhalte der Siemens Stiftung unter der Lizenz BY-SA stehen, dürfen sie nur mit Materialien kombiniert werden, die ebenfalls unter der Lizenz BY-SA (in der Version 2.0 oder später) stehen.

Eine Matrix, die die Kombinierbarkeit von Materialien unter verschiedenen CC-Lizenzen darstellt, gibt es im Wiki von Creative Commons unter: https://creativecommons.org/faq/#can-i-combine-material-under-different-creative-commons-licenses-in-my-work

13. Muss ich immer einen direkten Link zur CC-Lizenztextseite setzen?

Als Lizenznehmer ja. Die Lizenzgeber sind allerdings frei in der Entscheidung, ob sie bei Freigabe des Werkes einen Link auf die Lizenz setzen, die entsprechende Internet-Adresse der Lizenz ausgeschrieben angeben oder es bei Kurz- oder Langbezeichnung der Lizenz bewenden lassen. Letzteres geschieht sehr oft, sodass dann die späteren Nutzer den Link selbst herausfinden müssen, um lizenzkonforme Angaben machen zu können. Im Sinne von Transparenz und Handhabbarkeit für die Nutzer wird auch Lizenzgebern zu raten sein, den direkten Lizenzlink gleich mit anzugeben.

Im Medienportal ist der direkte Lizenzlink beim Lizenz-Button hinterlegt.

14. Was darf ich mit CC-lizenzierten Medien nicht machen?

Alles, was an Nutzungen weder durch das Urheberrechtsgesetz (etwa Zitatrecht, siehe oben), noch durch die Lizenz erlaubt ist, ist weiterhin dem Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehalten. Man muss also vorher um Erlaubnis fragen. Bei CC-Lizenzen ist aber schon an der Lizenzbezeichnung erkennbar, welche (wenigen) Nutzungen das betrifft:

Bei Lizenzen mit „NC“ im Namen muss nachgefragt werden, wenn das Werk kommerziell genutzt werden soll, bei denen mit „ND“, wenn es bearbeitet werden soll, und bei denen mit „SA“ im Namen darf man nur mit Erlaubnis der Urheber bzw. Rechteinhaber des Ausgangswerks andere Lizenzbedingungen aufstellen, wenn bearbeitet wurde. Ansonsten enthalten alle CC-Lizenzen eine Erlaubnis für alle nur denkbaren urheberrechtlich relevanten Nutzungen. Dazu gehören Vervielfältigung, Verbreitung, Einstellen ins Internet, Sendung, Aufführung, Ausstellung etc.

Neben dem Urheberrecht müssen jedoch auch die sogenannten Urheberpersönlichkeitsrechte beachtet werden. Das bedeutet, dass ein Urheber auch dann dagegen vorgehen kann, dass sein Werk entstellt wurde, wenn es CC-lizenziert ist. Wer ein Werk unter CC lizenziert, darf allerdings Persönlichkeitsrechte nicht dazu nutzen, die in den CC-Lizenzen gegebenen Nutzungserlaubnisse auszuhebeln. Das wäre etwa der Fall, wenn ein Lizenzgeber nach der CC-Freigabe eines Videos auf sein Urheberpersönlichkeitsrecht verweist und z.B. jede Nutzung speziell fürs Fernsehen von einer individuellen (persönlichkeitsrechtlichen, nicht urheberrechtlichen) Erlaubnis abhängig macht. Deswegen ist in der Lizenz klargestellt, dass der Lizenzgeber sein Persönlichkeitsrecht nicht im Widerspruch zur CC-Lizenz einsetzen kann.

Der Nutzer eines CC-lizenzierten Werkes darf auch nicht der Eindruck erwecken, gerade er dürfe das Werk aufgrund einer besonderen Unterstützung durch den Lizenzgeber nutzen, wo doch in Wirklichkeit gemäß CC-Lizenz jeder das Werk nutzen darf, der sich an die Lizenzbedingungen hält. Diese sogenannte No-Endorsement-Regel (auf Deutsch etwa „kein Gutheißen“) soll sicherstellen, dass Lizenzgeber nicht ungefragt für Zwecke vereinnahmt werden können, die hinter der Nutzung durch Dritte stehen, die sie gar nicht kennen.

Schließlich sind auch die Rechte von Abgebildeten bzw. Aufgenommenen trotz CC-Lizenz zu beachten, und zwar nicht erst durch die Nutzer der CC-lizenzierten Fotos oder Tonaufnahmen, sondern bereits durch die Lizenzgeber im Moment der Freigabe. Sowohl Lizenzgeber als auch Nutzer CC-lizenzierter Bilder sollten daher stets im Blick behalten, ob alle Abgebildeten auch einverstanden sind oder ob Ausnahmeregeln für Presseberichterstattung oder dergleichen greifen. Im Falle des Medienportals wurde die Einverständniserklärung von Abgebildeten – soweit rechtlich notwendig – eingeholt, so dass sich ein Nachfragen hier erübrigt.

15. Wenn mir doch aus Versehen eine Urheberrechtsverletzung unterläuft, was kann mir passieren?

Nicht alle, deren Urheberrechte verletzt wurden, ziehen daraus Konsequenzen. Auch der Siemens Stiftung und ihren Autoren ist nicht an Rechtsstreitigkeiten wegen versehentlicher Lizenzverstöße oder sonstiger Urheberrechtsverletzungen gelegen. Aber grundsätzlich kommen in einem solchen Fall zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung sowie auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz in Betracht, z.B. Abmahnkosten. Strafrechtliche Konsequenzen drohen bei versehentlichen Verletzungen in der Regel nicht.

16. Wie kann ich beispielsweise auf Medien aus dem Medienportal verweisen?

Folgendes Beispiel zeigt die korrekte Kennzeichnung eines Bildes vom Medienportal in Online-Publikationen, wenn mit klickbaren Links gearbeitet wird.

„Die Handknochen (JPG)“, © Siemens Stiftung 2015, lizenziert unter CC BY-SA 4.0

... wobei die farblich unterlegten Stellen Links mit folgenden Zielen enthalten ...

  • „Die Handknochen (JPG)“ -> Internet-Adresse des Bildes auf dem Medienportal, in diesem Falle https://medienportal.siemens-stiftung.org/107415
  • CC BY-SA 4.0 -> Internet-Adresse der Lizenz, in diesem Falle also
    https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode

Bei der Übernahme aus Quellen außerhalb des Medienportals der Siemens Stiftung sollte darauf geachtet werden, ob dort eine länderspezifisch angepasste Fassung der jeweiligen Lizenz verwendet wird, was dann in Form eines Länderkürzels wie „de“ oder „Deutschland“ erkennbar gemacht werden sollte.

Die hier genannten weiterführenden Links sind jedoch – bis auf den Link zur Lizenz, die immer bekannt und auffindbar sein muss – nur dann notwendig, wenn man diese Internet-Adressen überhaupt kennt, entweder weil sie bei der Suche nach dem Bild anfallen (Internet-Adresse des Bildes) und/oder weil der Lizenzgeber sie seinerseits angegeben hat.

Dieses nachfolgende Beispiel zeigt die Kennzeichnung desselben Bildes in Print-Publikationen bzw. für den Fall, dass online nicht mit klickbaren Links gearbeitet werden kann:

„Die Handknochen (JPG)“ (https://medienportal.siemens-stiftung.org/107415), © Siemens Stiftung, lizenziert unter CC BY- SA 4.0 (Lizenztext siehe https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode)“

Hinweis: In den Detailinfos jedes Mediums finden Sie im Feld „Lizenz“ den Hinweis „So verweisen Sie auf das Medium“. Wenn Sie darauf klicken, wird der entsprechende HTML-Code bzw. Text eingeblendet und Sie können ihn herauskopieren.

Autoren: John H. Weitzmann, Matthias Spielkamp, iRights.info

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Etwa viermal im Jahr informieren wir Sie über neue Medien auf diesem Portal sowie aktuelle Studien und Veranstaltungen aus den Bereichen OER und MINT.

Medienportal Newsletter – jetzt anmelden

Etwa viermal im Jahr informieren wir Sie über neue Medien auf diesem Portal sowie aktuelle Studien und Veranstaltungen aus den Bereichen OER und MINT.

*Pflichtfelder


Sprache

Liebe Nutzerin, lieber Nutzer,
El Portal de Medios – das spanische Medienportal – ist umgezogen und heißt nun CREA.
Auf CREA finden Sie weiterhin hochwertige Medien für den MINT-Unterricht und vieles mehr.

Dear User,
El Portal de Medios - the Spanish Media Portal - has moved and is now called CREA.
On CREA, you will continue to find high-quality media for STEM education and much more.

Estimado usuario, estimada usuaria,
El Portal de Medios – en español – ha sido trasladado y ahora se llama CREA.
En CREA seguirá encontrando medios de alta calidad para la enseñanza de STEM, y mucho más.

Zu CREA wechseln / Switch to CREA / Cambiar a CREA
CREA - El Portal de Medios para la Enseñanza STEM

Hierbleiben / Stay here / Quédate aquí:
Fenster schließen / Close window / Cerrar ventana